Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen

1.1 Allgemein
Das Gewinnspiel wird von KKL Luzern Management AG, Europaplatz 1, Postfach, 6002 Luzern (in der Folge «Veranstalter» genannt) veranstaltet. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptiert der Benutzer/die Benutzerin (in der Folge «Teilnehmer» genannt) diese Teilnahmebedingungen.

1.2 Über das Gewinnspiel

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel auf Facebook oder Instagram erfolgt über das Kommentieren des Beitrags.
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel vom Newsletter erfolgt über das Ausfüllen des Formulars auf der KKL-Wettbewerbsseite.

Es gelten die allgemeinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Nutzungsbestimmungen der Webseite der KKL Management AG.

1.3 Teilnahme
Das Gewinnspiel auf Facebook oder Instagram beginnt und endet gemäss den Angaben im Beitrag auf Facebook.com oder Instagram.com.
Das Gewinnspiel vom Newsletter beginnt und endet gemäss den Angaben im Text auf der Webseite des KKL Luzern.

Teilnahmeberechtigt sind alle in der Schweiz wohnhaften natürlichen Personen, die zum Zeitpunkt der Teilnahme das 16. Lebensjahr vollendet haben.

1.4 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Teilnehmers werden vom Veranstalter nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm angegebenen Daten zu Marketingzwecken vom KKL Luzern verwendet werden dürfen. Die angegebenen Daten werden für den Versand des Newsletters gespeichert. Der Newsletter kann jederzeit über den im Newsletter angegebenen Link abbestellt werden.

1.5 Gewinne
Die Preise müssen bei KKL Luzern in Luzern abgeholt werden oder werden versendet. Der/die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt. Über das Gewinnspiel wird keine Korrespondenz geführt.

1.6 Kontaktaufnahme zu den Gewinnern
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt und sind aufgefordert, sich mittels E-Mail beim Veranstalter zu melden. Meldet sich der Gewinner nicht innert der Frist von 7 Tagen beim Veranstalter, wird ein neuer Gewinner evaluiert. (Bei kurzfristigen Veranstaltungen beträgt die Frist bis 1 Tag vor der Veranstaltung.)

1.7 Ausschluss der Teilnahme
Angestellte des Veranstalters, sowie alle an der Konzeption und Umsetzung der Kampagne beteiligten Personen sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Gewinnspielvereine sowie automatisierte Gewinnspiel-Dienste sind nicht teilnahmeberechtigt. Der Veranstalter ist berechtigt, einzelne Personen von der Teilnahme auszuschliessen, sofern berechtigte Gründe, wie z. B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen, versuchte Manipulation etc., vorliegen und behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.

1.8 Recht zum Abbruch/Änderung der Kampagne
Der Veranstalter kann die Kampagne jederzeit anpassen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemässe Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Gerichtsstand ist Luzern. Es gilt das Schweizer Recht.

Luzern, der 11.08.2021